Linke & Piraten kritisieren Ordnungsamt

Hans-Otto Wolf

Hörde. Viele Menschen in Dortmund sind seit Jahresanfang nicht gut auf ihre Stadtverwaltung zu sprechen. Der Grund ist immer derselbe, ob in Westerfilde oder in Hörde: Es gab jeweils eine völlig überraschende und unangekündigte Knöllchen-Aktionen des Ordnungsamtes. Dort, wo jahrelang das halbseitige Parken auf dem Gehweg gang und gäbe war und nie kritisiert wurde, erhielten die Besitzer der parkenden Autos ohne jede Vorankündigung gleich zuhauf eine Zahlungsaufforderung. Auch in Benninghofen und in der Teutonenstraße.

„Diese Aktionen des Ordnungsamtes bewerten wir als völlig unverhältnismäßig“, sagt Hans-Otto Wolf, Bezirksvertreter in Hörde.

Natürlich stehe immer und überall die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Vordergrund, betonen Hans-Otto Wolf und seine Fraktionskollegin Nadja Reigl. Doch gerade diese Sicherheit sei ja offenbar jahrelang gewährleistet gewesen, da es nie Eingriffe oder Aktionen durch die Stadt Dortmund gegeben habe. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten ja gerade deshalb zum Teil auf den Bürgersteigen geparkt, um auch dickeren Fahrzeugen, etwa dem Rettungsdienst oder der Müllabfuhr, eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Und für die Fußgängerinnen und Fußgänger sei auf dem restlichen Bürgersteig doch auch genügend Platz gewesen.

„Wenn ab 2017 das bislang tolerierte Gewohnheitsrecht nun nicht mehr gelten soll, wäre eine Vorwarnung ­– eine Zettel-Aktion des Ordnungsamtes – doch zumindest ein höflicher Akt gewesen“, so Nadja Reigl. Und Hans-Otto Wolf ergänzt: „Das Verteilen von Knöllchen fördert sehr den Eindruck, dass es sich bei diesen Massenverwarnungen nur um eine Abzocke handelt. Bürgerfreundlich sieht anders aus.“

 

Aktueller Hinweis:

Wir wollen nicht nur meckern, sondern durchaus auch loben: Am 17. Januar gab der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund eine Pressemitteilung zur Parksituation heraus. Wir erlauben uns, daraus wie folgt zu zitieren: "

Es werden ab sofort in den Außenbereichen, in denen aufgrund von Beschwerden eine hohe Zahl von Falschparkern festgestellt werden und in denen keine regelmäßigen Kontrollen bisher stattgefunden haben, zunächst einmalig Hinweiskarten verteilt und erst in einem zweiten Schritt Verwarnungen ausgestellt, wenn sich das Parkverhalten, insbesondere mit Behinderungen, nicht verändert hat."

Na also. Geht doch!