Bürgergeld-Beratung
Man muss sich mutig gegen Schikanen sozialer und anderer Behörden wehren und für seine gesetzlich garantierten Rechte und Ansprüche kämpfen.
Wussten Sie schon, dass ...
- schwangere Anspruch auf Mehrbedarf und einmalige Leistungen für Babyausstattung haben?
- auch Beschäftigte mit geringem Einkommen evtl. Anspruch auf aufstockende Leistungen haben?
- die Mietkaution in voller Höhe als Darlehen übernommen wird, das Sie in monatlichen Raten (i.d.R. 10% der monatl. Regelleistung) abzahlen können?
- Sie auch bei Trennung, Feuer oder Haftentlassung Anspruch auf eine Erstaustattung für Ihre Wohnung haben?
- nichtgezahlte Stromrechnungen als Darlehen beantragt werden können?
- Sie ab dem Jahr 2012 nur noch Pfändungsschutz über einen besonderen P-Kontotyp haben?
Persönliche Beratung in unserem Kreisbüro auf der Rheinischen Straße 56:
Jeden Mittwoch von 16 bis 18 Uhr
Anfragen per Mail an:
buergergeld-beratung@dielinke-dortmund.de
