Bürgergeld-Beratung

Man muss sich mutig gegen Schikanen sozialer und anderer Behörden wehren und für seine gesetzlich garantierten Rechte und Ansprüche kämpfen.

Wussten Sie schon, dass ...

  • schwangere Anspruch auf Mehrbedarf und einmalige Leistungen für Babyausstattung haben?
  • auch Beschäftigte mit geringem Einkommen evtl. Anspruch auf aufstockende Leistungen haben?
  • die Mietkaution in voller Höhe als Darlehen übernommen wird, das Sie in monatlichen Raten (i.d.R. 10% der monatl. Regelleistung) abzahlen können?
  • Sie auch bei Trennung, Feuer oder Haftentlassung Anspruch auf eine Erstaustattung für Ihre Wohnung haben?
  • nichtgezahlte Stromrechnungen als Darlehen beantragt werden können?
  • Sie ab dem Jahr 2012 nur noch Pfändungsschutz über einen besonderen P-Kontotyp haben?

Die Sozialökonomin Anne Eberle hilft Ihnen kostenlos bei allen Fragen oder Problemen rund um die Themen Bürgergeld und Sozialhilfe.

Persönliche Beratung in unserem Kreisbüro auf der Rheinischen Straße 56:
Jeden Montag von 16 bis 18 Uhr

Anfragen per Mail an:
buergergeld-beratung@dielinke-dortmund.de