1. Wie werden Sie sicherstellen, dass der von DSW21 angebotene Nachtexpress barrierefrei zugänglich und nutzbar ist?

Es gibt einen klaren Auftrag der Dortmunder Politik bezüglich des barrierefreien Ausbaus aller Haltestellen. DIE LINKE hatte dazu den Haushaltsantrag im Dezember 2019 gestellt. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Eine Umsetzung des barrierefreien Ausbaus wird leider angesichts der Vielzahl aller Haltestellen (auch für Haltestellen, die nicht vom Nachtbus angefahren werden) dauern. Sollte sich herausstellen, dass bestimmte Haltestellen des Nachtexpresses eine besondere Schwierigkeit darstellen, müsste deren Umbau vorgezogen werden.

Bis ein Komplettumbau aller Haltestellen umgesetzt ist, müssen Menschen mit Beeinträchtigungen, die den öffentlichen Personennahverkehr leider nicht nutzen können, in Dortmund weiterhin auf den Behindertenfahrdienst zurückgreifen. DIE LINKE hat dafür gekämpft, dass dieser Behindertenfahrdienst nicht – wie von der Stadtverwaltung geplant – finanziell zurückgefahren wurde.

2. Sind Sie für eine deutliche Ausweitung der Anzahl von Toiletten im öffentlichen Raum im Standard der Firma Wall?

Unbedingt, zumindest bis zum Teil der Frage „... im Standard der Firma Wall.“

Die Zahl der öffentlichen Toiletten, insbesondere der barrierefrei zugänglichen Toiletten ist nicht ausreichend. Der gut gemeinte Versuch einer weit verbreiteten „Netten Toilette“ in Gaststätten – oft im Keller von Gaststätten – ist für Menschen im Rollstuhl, für gehbeeinträchtige und auch für alte Menschen keine Lösung.

DIE LINKE hat mehrfach zu „öffentlichen Toiletten“ Anträge im Rat und seinen Ausschüssen gestellt. Diese Anträge wurden auch beschlossen. Unter anderem gibt es seit 2017 die Verpflichtung, dass öffentliche Gebäude mit barrierefreien Toiletten für die Öffentlichkeit ausgestattet sein müssen. Auch für die Nordstadt wurden zusätzliche Toiletten bewilligt. Die Umsetzung lässt leider auf sich warten.

Zu den öffentlichen Toiletten der genannten Firma: Sie entsprechen von der Größe und der Ausstattung dem benötigen Standard. Reparaturen werden auch zügig durchgeführt. Leider werden sie auch für andere „Verrichtungen“ benutzt, was möglicherweise Menschen mit einem wirklich dringenden Bedürfnis abschrecken könnte.

Für Rollende wäre ein Hinweis auf das nächste erreichbare WC-Häuschen sinnvoll. Leider ist diese Entfernung meist sehr weit. DIE LINKE hat sich deshalb (bereits 2017!) nach der Möglichkeit einer Angebotserweiterung – unabhängig vom Anbieter – erkundigt – und diese Möglichkeit bestätigt bekommen. In Anbetracht des technologischen Fortschritts sind durchaus ökologischere und ökonomischere Varianten in der nahen Zukunft denkbar.

3. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Unterstützungs- und Hilfebedarfe von Menschen mit Behinderungen in Dortmund, die Leistungen nach dem BTHG (Bundesteilhabegesetz) beziehen, nach individuellem Bedarf und auf Dortmund bezogen gedeckt werden, und die Dortmunder Behindertenhllfe entsprechend weiter entwickelt wird?

Die Deckung der Unterstützungs- und Hilfebedarfe von Leistungsempfänger*innen des BTHG ist durch den Gesetzgeber verbindlich geregelt.

Es ist vorstellbar, dass es der Verwaltung schwerfällt, neu verteilte Aufgaben schnell zu bewältigen. Im Bereich der Antragstellung/ Finanzierung des Persönlichen Budgets mussten sich die Sachbearbeiter*innen mit der Materie neu beschäftigen, da sich durch das BTHG Zuständigkeiten verändert haben. In solchen Fällen ist eine ausreichende Schulung und Qualifizierung sicherzustellen. Zudem muss natürlich ausreichend Personal vorhanden sein, um die Anträge zügig zu bearbeiten.

4. Welche Anträge werden Sie im Rat der Stadt stellen, damit behinderungsbedingte Mehraufwendungen in der Mandatsausübung nicht von Mandatsträger*innen mit Behinderungen selbst finanziert werden müssen?

Alle Mandatsträger*innen erhalten Sitzungsgeld bzw. eine Fahrtkostenerstattung. Im Rathaus gibt es auch eine Anlage, die Menschen mit Hörbehinderungen eine Teilnahme an Sitzungen ermöglicht. Die Kosten für Gebärdensprachdolmetschung (im Behindertenpolitischen Netzwerk) werden übernommen, wenn rechtzeitig ein Bedarf angemeldet wird.

Sollten nach der Kommunalwahl Mandatsträger*innen mit Beeinträchtigungen in Ausschüsse, Aufsichtsräte, Bezirksvertretungen oder andere Gremien gewählt werden, ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass ihre Mitarbeit und Teilnahme uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten ermöglicht wird.