HartzIV-Beratung
Man muß sich mutig gegen Schikanen sozialer und anderer Behörden wehren und für seine gesetzlich garantierten Rechte und Ansprüche kämpfen.
Wußten Sie schon, dass...
- … schwangere Anspruch auf Mehrbedarf und Sonderleistungen haben?
- … ein drei Personen Haushalt ein Anspruch von über 1400 € hat und Berufstätige auch ergänzend Leistungen erhalten?
- … die Arge Mietkautionen in voller Höhe als Darlehen gewährt und das auch an nicht ALG II Empfänger?
- … rund 80 % aller ALG II-Bescheide falsch sind?
- … Sie auch bei Trennung, Feuer oder Haftentlassung Anspruch auf eine Erstaustattung für Ihre Wohnung haben?
- … die Arge auch nichtgezahlte Stromrechnungen zahlt wenn die Abschaltung droht?
- … ALG II Empfänger von der Beihilfe keine Kautionen zurückzahlen müssen?
- … sich in über 50 % der Fälle Nachzahlungen in vierstelliger Höhe erzielen lassen?
- … Sie ab dem Jahr 2012 nur noch Pfändungsschutz über einen besonderen P-Kontotyp haben?
Die Sozialökonomin Anne Eberle hilft Ihnen kostenlos jeden Dienstag zwischen 13:00 und 16:00 Uhr in unserem Parteibüro in der Schwanenstraße 30, D-44135 Dortmund (Tel. 0231-2221116) bei allen Fragen oder Problemen rund um die Themen Hartz IV und Sozialhilfe.