Foto von den Kundenschaltern bei der ARGE
HartzIV-Verwaltung bei der ARGE

HartzIV-Beratung

Man muß sich mutig gegen Schikanen sozialer und anderer Behörden wehren und für seine gesetzlich garantierten Rechte und Ansprüche kämpfen.

Wußten Sie schon, dass...

  • … schwangere Anspruch auf Mehrbedarf und Sonderleistungen haben?
  • … ein drei Personen Haushalt ein Anspruch von über 1400 € hat und Berufstätige auch ergänzend Leistungen erhalten?
  • … die Arge Mietkautionen in voller Höhe als Darlehen gewährt und das auch an nicht ALG II Empfänger?
  • … rund 80 % aller ALG II-Bescheide falsch sind?
  • … Sie auch bei Trennung, Feuer oder Haftentlassung Anspruch auf eine Erstaustattung für Ihre Wohnung haben?
  • … die Arge auch nichtgezahlte Stromrechnungen zahlt wenn die Abschaltung droht?
  • … ALG II Empfänger von der Beihilfe keine Kautionen zurückzahlen müssen?
  • … sich in über 50 % der Fälle Nachzahlungen in vierstelliger Höhe erzielen lassen?
  • … Sie ab dem Jahr 2012 nur noch Pfändungsschutz über einen besonderen P-Kontotyp haben?

Die Sozialökonomin Anne Eberle hilft Ihnen kostenlos jeden Dienstag zwischen 13:00 und 16:00 Uhr  in unserem Parteibüro in der Schwanenstraße 30, D-44135 Dortmund (Tel. 0231-2221116) bei allen Fragen oder Problemen rund um die Themen Hartz IV und Sozialhilfe.

Änderungen bei HartzIV für das Jahr 2011...


Bild des deutschen Pfandsiegels
Das deutsche Pfandsiegel - bald auf dem Konto?

Wichtiger Hinweis zum Pfändungsschutzkonto!

Achtung! Ab dem 01.01.2012 nur noch Pfändungsschutz über ein P-Konto.

Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bislang trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden.

Das geht ab 1. Januar 2012 wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr!

Pfändungsschutz gibt es ab 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto! Dieses müssen Sie bis zum 31.12.11 bei ihrem Kreditinstitut beantragen. Seit dem 01.07.2010 ist es möglich, Ihr normales Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.

  • Auf diesem P- Konto haben Sie einen pfändungsfreien Grundfreibetrag von 1.028,89 € monatlich, egal woher das Einkommen stammt.
  • Höhere Freibeträge auf Grund von Unterhaltspflichten, Kindergeld, Bedarfsgemeinschaften oder sonstigen Sozialleistungen müssen bescheinigt werden.
  • Eine Bescheinigung für höhere Freibeträge bekommen Sie u. a. bei jeder ADN Schuldnerberatungsstelle.

Ausführlichere Informationen bekommen Sie ebenfalls bei jeder ADN Schuldnerberatungsstelle.


Weitere Downloads:

» Flyer des Zentralen Kreditausschusses der Bankenverbände (ZKA)

» Ausführliche Information von AGSBV und ZKA

» Informationsblatt von Prof. Dr. Zimmermann (EH Darmstadt) und Dr. Claus Richter (LAG SB Berlin)

» Informationen der Schuldnerberatung der Stadt Darmstadt

Quelle: http://www.dielinke-dortmund.de/nc/service/hartziv_beratung/