DIE LINKE fühlt sich durch das Urteil des OVGs in ihrer Einschätzung der Haushaltslüge durch den ehemaligen Oberbürgermeister Langemeyer (SPD) bestätigt. „Der Kreisverband der Linken hatte 2009 als erste Partei Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen erhoben, weil wir uns in grobem Umfang vom damaligen Oberbürgermeister getäuscht sahen und eine Beschädigung der kommunalen Demokratie befürchteten, wenn die Wählertäuschung des Ex-OBs hingenommen würde. So darf man mit den Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht umgehen und mit dem Stadtrat ebensowenig,“ kommentiert Dr. Christian Tödt, Kreissprecher der Dortmunder Linken, das Urteil des OVG zur Anordnung von Wiederholungswahlen für den Rat.
Utz Kowalewski, Fraktionsvorsitzender der Linken, fügt hinzu: „Angesichts der unsozialen Haushaltspolitik der großen Koalition bin ich optimistisch, dass die Wählerinnen und Wähler im kommenden Jahr auch eine entsprechende Quittung ausstellen werden. Sowohl in einer großen Koalition, als auch in einer Jamaikakoalition, setzt sich die Politik der CDU durch. Wer in Dortmund keine CDU-Politik möchte, für den bleibt nur noch DIE LINKE als Alternative übrig.“