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9. Februar 2010

Klaus Steinberg

DIE LINKE.Dortmund zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Rainer Wisnewski

Rainer Wisnewski

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute eine weitreichende Entscheidung getroffen.
Hartz IV verletzt die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip.

Die Festlegung der Höhe der Regelsätze seien „Schätzungen ins Blaue hinein“.
Deshalb müssen die Berechnungen bis Jahresende neu erfolgen, Sonderbedarf wie Kühlschrank- oder Ofenersatz muß sofort bewilligt werden.
Ob damit eine Erhöhung der Regelsätze einhergeht, bleibt allerdings offen.

„DIE LINKE hat als einzige Partei immer gesagt, daß Hartz IV nicht verfassungsgemäss ist. Das hat das Bundesverfasungsgericht heute endlich bestätigt. Die von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten und von CDU und FDP unterstützten Hartz-Gesetze sind menschenunwürdig und an Ausgrenzung aus der gesellschaftlichen Teilhabe nicht zu überbieten. Hartz IV muss weg!“, so Rainer Wisnewski, sozialpolitischer Sprecher der Dortmunder Linken.  

„Die Bestimmung der Leistungen entspricht nicht dem gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Regelleistungen wurden erst politisch festgelegt, dann  rechnerisch abgeleitet- Eine blanke Manipulation.“ ergänzt Helmut Eigen, Landtagskandidat der Linken in Dortmund.