Mit Datum von 8. September hat die Partei DIE LINKE beim Wahlleiter Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahlen in Dortmund entsprechend §39ff des Kommunalwahlgesetzes eingelegt.
„Die Bürger sind nach unserer Einschätzung von den verantwortlichen Stellen der Stadt Dortmund bewusst getäuscht worden. Insbesondere Herr Dr. Langemeyer hat als Wahlleiter eine besondere Neutralitätspflicht, die durch das Verschweigen der desaströsen Haushaltslage massiv und einseitig zugunsten der Rot-Grünen Koalition verletzt wurde. Dieser Vorwurf trifft allerdings auf den gesamten Verwaltungsvorstand zu, einschließlich der Kämmerin und des Stadtdirektors. Diese Wählertäuschung durch den Wahlleiter und Oberbürgermeister, sowie des gesamten Verwaltungsvorstandes, werten wir als Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahlen im Sinne von §40 Abs.1b des Kommunalwahlgesetzes.
Als DIE LINKE gehören wir zwar mit einem Zugewinn von rund 5000 Wählerstimmen im Vergleich zur letzten Kommunalwahl zu den Wahlsiegern, im Gegensatz zu SPD und CDU mit Verlusten von jeweils rund 14000 Stimmen. Aber wir sind der Auffassung das die Parteitaktik und das Festhalten an frisch gewonnen Mandaten nicht zu Lasten der Demokratie gehen darf. Angesichts des vorliegenden Wahlbetruges bleibt nur der Weg die Wahlen anzufechten, wenn man ein reines Gewissen den Wählern gegenüber behalten möchte. Um weiteren Schaden von der angesichts einer historisch niedrigen Wahlbeteiligung ohnehin schon angeschlagenen kommunalen Demokratie abzuwenden, bleibt nach unserer Ansicht nur der Weg Neuwahlen auszurufen. In einem ersten Schritt haben wir daher beim Wahlleiter Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen eingelegt und ihn gebeten den Wahlausschuss vom vorliegenden Einspruch in Kenntnis zu setzen“, führt Utz Kowalewski, Kreissprecher der Partei DIE LINKE die Gründe für den Einspruch aus.