Anstatt die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) beschlossenen 780.000 Euro kostet die Lärmschutzwand am TEDi-Europalager auf der Nordseite des Brackeler Hellwegs nun 1.225.000 Euro. Das ist eine Steigerung von 445.000 Euro alleine für die Wand. Zu diesen Kosten kommen noch rund 400.000 Euro, die für den Erwerb und den platzschaffenden Abriss einer Immobilie bereits ausgegeben wurden.
„Wir haben bei der Beschlussfassung des Umweltausschusses zum April 2010 bereits darauf hingewiesen, dass wir von Kosten von rund 1,6 Mio Euro zur Errichtung der Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg ausgehen. Das wurde von der Verwaltung damals energisch abgestritten. Da auch nicht TEDi als Verursacher des Lärms zur Finanzierung herangezogen wurde, sondern der städtische Haushalt, konnten wir die Verwaltungsvorlage auf dieser Grundlage nur ablehnen. Nun stellt sich heraus, dass unsere Befürchtungen sich bewahrheiten und sich die Kosten alleine für die Lärmschutzwand um rund 57% steigern. Das ist kein seriöser Umgang mit Steuergeldern, die wir zum Unterhalt von Schulgebäuden, zum Bau von Kindertagesstätten und zur Erhaltung der sozialen Infrastruktur der Stadt dringend brauchen. Die Dimension ist kleiner, aber in der Seriosität der Planung erinnert die Brackeler Wand an den U-Turm an der Rheinischen Strasse“, kritisiert der umweltpolitische Sprecher der Linken Ratsfraktion, Utz Kowalewski das Verwaltungshandeln.
Zur Historie:
Am 27.10.2008 wird die Bezirksvertretung Brackel über eine Dringlichkeitsentscheidung informiert, der Firma TEDi einen positiven Vorbescheid für eine Bauvoranfrage auf der ehemaligen COOP-Fläche am Brackeler Hellweg zu erteilen (Vorlage 13277-08). Nach einer Prognose der zu erwartenden Lärmemissionen durch das TEDi-Vorhaben wird zum Schutz der Wohnbebauung unter anderem die Errichtung einer Lärmschutzwand auf der nördlichen Seite des Brackeler Hellweg für erforderlich gehalten.
Am 27.04.2009 wird seitens der Wirtschaftsförderung in einer Stellungnahme dargestellt, dass die durch das TEDi-Vorhaben ausgelösten und hierfür notwendigen Lärmschutzmaßnahmen vom Verursacher zu errichten und zu betreiben sind, also der Firma TEDi (Vorlage 13277-08-E5).
Am 6.11.2009 wird die Bezirksvertretung Brackel über die Erteilung der Baugenehmigung in Kenntnis gesetzt (Vorlage 16113-09). Hinsichtlich der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wird seitens der Verwaltung dargestellt, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung „keine finanziellen und personellen Auswirkungen“ verbunden sind.
Am 3.03.2010 ist in der AUSWI-Sitzung von der Verwaltung eine Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Danach ist die Erteilung der Baugenehmigung für die Firma TEDi mit der Auflage verbunden, dass eine uneingeschränkte Betriebsaufnahme von der Herstellung der Lärmschutzwand abhängig ist. Neben den Investitionskosten zwischen 750.000 Euro bis 980.000 Euro fallen noch weitere und nicht näher bezifferte Kosten für notwendigen Grunderwerb an. Der AUSWI vertagt die Entscheidung in den April.
Am 14.04.2010 beschließt der AUSWI gegen die Stimmen von DIE LINKE und bei Enthaltung der Grünen und von Herrn Barrenbrügge (CDU) eine veränderte Verwaltungsvorlage, nach der die Stadt die Kosten der Lärmschutzwand in Höhe von 780.000 Euro übernimmt.
Am 17.01.2011 legt die Verwaltung nach Protesten der Bürgerschaft gegen einen illegalen Nachtbetrieb und weiteren lärmwirksamen Verstößen von TEDi gegen die Bauauflagen dem AUSWI einen neuen Sachstandsbericht vor. Als Baubeginn für die Lärmschutzwand wird der April 2011 in Aussicht gestellt. Kurze Zeit später genehmigt die Verwaltung einen Nachtbetrieb von TEDi, obwohl bisher hinsichtlich des Lärmschutzes nicht einmal die Vorraussetzungen für einen Tagesbetrieb erfüllt wurden.
In einer Vorlage für die Sitzung des AUSWI am 13.04.2011 erklärt die Verwaltung, dass aufgrund einer Kostensteigerung über den genehmigten finanziellen Umfang hinaus auf 1,225 Mio. Euro das Vergabeverfahren zur Errichtung der Lärmschutzwand einstweilen gestoppt wurde, bis zusätzliche benötigte 445.000 Euro vom AUSWI bewilligt wurden.