Mit einem Ergänzungsantrag hat die Fraktion DIE LINKE im Dortmunder Rat die Einkommen der Beschäftigten in den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen abgesichert. Der im Rat mit einer Mehrheit ausgestatte Antrag legt fest, dass freie Träger die nach § 11 des Sozialgesetzbuches eine kommunale Einrichtung übernehmen, sich künftig verpflichten müssen den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) nicht zu unterschreiten. Der Umsetzungsprozess soll außerdem durch die Gewerkschaft ver.di als zuständigem Tarifpartner begleitet werden.
„Es wäre auch überhaupt nicht einsichtig, dass Arbeitnehmer durch den Wechsel des Betreibers einer Einrichtung bis zu 500 Euro weniger verdienen könnten. Und das bei gleicher Arbeitsleistung und am gleichen Arbeitsplatz. Damit hat es nun ein Ende“, freut sich Fraktionsvorsitzender Utz Kowalewski, über die erfolgreiche Verabschiedung des Antrags.