31. März 2010 Utz Kowalewski

Wahlwerbung: CDU erleidet Schiffbruch vor Gericht

Plakatierung vor der ARGE

Plakatierung vor der ARGE

Gericht spricht der Partei DIE LINKE Sondernutzungsrechte zu

Per Eilantrag hatte die Partei DIE LINKE die vom Rat eingeführte Plakatierungsbeschränkung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen überprüfen lassen. Ergebnis: Die Stadt muss den Linken Sondernutzungsrechte für die Plakatierung zugestehen und die Kosten des Verfahrens tragen. Der von der CDU in den Rat eingebrachte Antrag stellt nach Auffassung des Gerichtes eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien bei der Wahlwerbung dar. Der Rat hatte am 18.02.2010 den Antrag mit den Stimmen von CDU und Grünen gegen die Stimmen von DIE LINKE und FDP/Bürgerliste bei einer Enthaltung der SPD-Fraktion verabschiedet.

Wörtlich meinte das Gericht in der Urteilsbegründung: „Diese Beschränkung der Wahlsichtwerbung verstößt gegen die oben dargestellten Grundsätze, da sie die kleineren Parteien unangemessen benachteiligt und dadurch die tatsächliche Ungleichheit der Parteien im Wahlkampf verstärkt.
Und weiter heißt es: „Der Staat darf diese Ungleichheit nicht verstärken und die kleinen Parteien in ihrem Kampf um die Stimmen der Wähler nicht behindern.

Diese Behinderung der kleineren Parteien ist nach Auffassung von DIE LINKE Sinn des Antrages der CDU. „Bereits im Rat habe ich auf die unausgewogene Auswahl der Strassenzüge durch die CDU-Fraktion hingewiesen, die es kaum erlaubt mit der Plakatierung Wähler zu erreichen, die nicht über einen PKW verfügen. Diese Auffassung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausdrücklich bestätigt“, so Utz Kowalewski, stellv. Fraktionsvorsitzender von DIE LINKE.

Aufgrund der vorliegenden Entscheidung kann DIE LINKE nun z.B. auch vor der ARGE um Wählerzustimmung werben. „In der Wählergruppe der Erwerbslosen sind wir die stärkste Partei, weil wir uns wie keine andere Partei für die Interessen der benachteiligten Menschen einsetzen. Da wäre es schon merkwürdig wenn wir nur auf großen Durchfahrtsstrassen wie der B1 werben dürften, wo sich diese Menschen nicht aufhalten. Nach der Entscheidung des Rates zur Verteuerung des Sozialtickets sind viele Menschen nur noch in ihrem unmittelbarem Wohnraum zu erreichen, da sie sich Mobilität in Dortmund nicht mehr leisten können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ermöglicht es uns nun, dass unsere Wahlwerbung auch die vielen verarmten und benachteiligten Menschen in Dortmund erreicht. Gerade diese Menschen möchten wir für unsere Ideen begeistern und sie motivieren uns zu wählen,“ meint Helmut Eigen, Landtagskandidat von DIE LINKE und als sachkundiger Bürger Mitglied im Sozialausschuss des Rates.

Helmut Manz, OB-Kandidat von DIE LINKE, geht noch einen Schritt weiter: „Nachdem bereits die Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers im letzten Jahr bereits mehrfach vor dem Landesverfassungsgericht bei dem Versuch gescheitert ist, die Rahmenbedingungen bei Wahlen zugunsten der in der Landesregierung vertretenen Parteien zu ändern, setzt sich dieses undemokratische Verhalten bei der CDU-Ratsfraktion offenbar nahtlos fort.“ 2009 wollten CDU und FDP einen unzulässigen Wahltermin für die Kommunalwahlen festsetzen und eine unzulässige Einsitzhürde aufstellen, die vor allem kleine Parteien benachteiligt hätte.