Der Wahlprüfungsausschuss hat es mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, sich erneut mit der Wahlprüfungsbeschwerde des Linken Bündnisses Dortmund zu befassen. Aufgrund vorliegender neuer Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen zu gleichen Sachverhalten in den Städten Aachen und Erkrath wollte die Fraktion DIE LINKE eine Rücknahme des bisherigen Wahlprüfungsbeschlusses diskutieren lassen.
„Aus unserer Sicht war die Berechnung der Überhangmandate für den Rat der Stadt Dortmund rechtswidrig. Diese Rechtsauffassung ist durch die bisherigen Urteile in Aachen bestätigt worden. Dass die SPD beantragt, einen solchen Tagesordnungspunkt gar nicht erst zu befassen, zeigt das zweifelhafte Demokratieverständnis mancher Ratsmitglieder“, kritisiert Utz Kowalewski, Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Wahlprüfungsausschuss. Tatsächlich hat die Stadt Dortmund wohl keinerlei Chancen mehr vor Gericht zu bestehen. Die Linke Ratsfraktion wollte daher weitere unnötige Kosten für die Stadt durch die Fortführung des Gerichtsverfahrens vermeiden. Das Linke Bündnis Dortmund hat nun einen Eilantrag auf sofortige Einsetzung ihres eigentlich gewählten Stadtrates in Amt und Würden beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt.