11. März 2009 Jan Sören Koch

DIE LINKE begrüßt die Urteilssprüche gegen die Bäckereikette Westermann

Thomas Zweier

Thomas Zweier

Einen Brotaufstrich im Wert von 50 Cent sollen zwei Bäcker an ihrem Arbeitsplatz gestohlen und verzehrt haben. Die  Bergkamener Bäckereikette Westermann kündigte den beiden fristlos. Zu Unrecht, befand am Dienstag das Arbeitsgericht Dortmund.


Auch die LINKEN finden das Verdachtskündigungen wegen solcher Bagatelldelikte nicht hinnehmbar sind. Erst kürzlich war in Berlin in einem anderen Bagatellfall ein Urteil zugunsten des Arbeitgebers gefällt worden. Eine Kassiererin sollte einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro entwendet haben. Ihre Kündigung war vom Arbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz für rechtmäßig erklärt worden.


„Es kann nicht sein, dass kritische Betriebsräte und Mitarbeiter mittels Verdachtskündigungen aus den Betrieben geworfen werden. So etwas darf in Deutschland nicht Schule machen, da gilt es in jeden Einzelfall die Solidarität der Gewerkschaften und Betriebsräte zu organisieren.“, so Thomas Zweier, aktiver IG Metaller und gewerkschaftspolitischer Sprecher der LINKEN in Dortmund. Das Konstrukt der Verdachtskündigung gehört in die Mülltonne der Justiz. Die LINKEN sehen die große Gefahr der Nichtinanspruchnahme der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Praxis der Verdachtskündigungen nicht bald durch den Gesetzgeber gestoppt wird.