22. August 2008
Fraktion „Die Linken im Rat“ befürchten das Aus für die DEW21
Am 19. Juni 2008 hat der Rat der Stadt Dortmund die vorzeitige Kündigung und Neuverhandlung der Konzessionsverträge mehrheitlich beschlossen. Bereits damals konnte die Fraktion „Die Linken im Rat“ die Eile, mit der dieses Thema von Oberbürgermeister Langemeyer durchgezogen wurde, nicht nachvollziehen. Daraufhin hat die Fraktion ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Vorgänge rund um diese Neuverhandlung rechtlich durchleuchtet. Das Ergebnis ist für die Linken im Rat alarmierend. Daraus ergibt sich für die Fraktion „Die Linken im Rat“ zweifelfrei:
- Anders als in der Beschlussbegründung dargestellt (siehe DS 12184-08, S.2) können neue Konzessionsverträge nicht auf 20 Jahre abgeschlossen werden, wenn der Konzessionsnehmer DEW21 GmbH laut deren Gesellschaftsvertrag nur bis zum 31.12.2014 existiert. Da eine evtl. beabsichtigte Fortführung der Gesellschaft DEW21 GmbH über den 31.12.2014 hinaus mit Beteiligung der RWE bzw. RWE Weser Ems AG laut Gesellschaftsvertrag wie eine Neugründung zu behandeln ist, wird diese neue Gesellschaft nach EU-Recht nicht ohne neue Ausschreibung in die laufenden Konzessionsverträge einsteigen dürfen.
- Als einzige Möglichkeit einer Fortführung der DEW21 GmbH (ohne Neugründung) sieht der Gesellschaftsvertrag die Abtretung des RWE-Anteils an die DSW21 AG vor. Da diese – energiepolitisch wünschenswerte – vollständige Rekommunalisierung des lokalen Energieversorgers vermutlich den RWE-Geschäftsinteressen zuwider läuft, ist zu befürchten, dass die RWE AG von der Option Gebrauch macht, entweder schon jetzt oder spätestens 2014 selbst bzw. über eine Tochtergesellschaft als Konkurrent gegen DEW21 GmbH mitzubieten.
- Schon für den heutigen Zeitpunkt schreibt das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) eine öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung der Konzessionsverträge vor mit dem Ziel, evtl. anderen Bewerbern Gelegenheit zu konkurrierenden Geboten zu geben. Die Auswahl des neuen Konzessionsnehmers muß „transparent und diskriminierungsfrei“ erfolgen. Somit könnten schon heute, ebenso aber auch zum 01.01.2015 sowohl RWE als auch andere europäische Wettbewerber gegen DEW21 GmbH bieten.
- Sollte in diesem Auswahlverfahren, das im übrigen schon heute strengen Auswahlkriterien unterliegt, ein anderer Konzessionsnehmer als DEW21 GmbH den Zuschlag erhalten, wäre dies gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichen Ende der DEW21 GmbH, mit allen Folgen für 1.000 Arbeitsplätze, das städtische Vermögen und die kommunale Energiepolitik.
- Dieses Risiko tritt am 31.12.2014 unvermeidlich ein. Mit der für jetzt geplanten vorzeitigen Beendigung der Konzessionen wird das Risiko aber nicht etwa nur von 2014 auf 2008 vorgezogen, sondern es verdoppelt sich.
Das Fazit der Linken im Rat: Durch den Ratsbeschluß vom 19.06.08 wird DEW21 GmbH doppelt in ihrer Existenz gefährdet. Das kann als Nebenwirkung umfangreiche Schadenersatzforderungen gegen die Stadt und ihre Verantwortlichen und evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Offenkundig war der Rat bei seiner Entscheidung am 19.06.08 über die bestandsgefährdenden Risiken für DEW21 GmbH nicht ausreichend und sachgerecht informiert. Deshalb sieht die Fraktion Rat und Verwaltung in der Pflicht, den Beschluß zurückzunehmen. Einen entsprechenden Antrag hat sie zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt.