29. Juli 2011

PCB-Skandal Teil 2 – diesmal: Bezirksregierung Arnsberg

Utz Kowalewski

Nach Ansicht der Ratsfraktion DIE LINKE sind die von der WAZ aufgedeckten Zustände auf dem Envio-Gelände am Dortmunder Hafen empörend. „Die Bezirksregierung hat auf ganzer Linie versagt. Steigende PCB- und Dioxin-Werte im Umfeld, fehlende Sicherheitsmaßnahmen in den kontaminierten Bereichen des Envio Geländes und immer noch Menschen, die sich in den belasteten Bereichen ohne Schutzkleidung aufhalten. Die Verantwortlichen für diesen Zustand bei der Bezirksregierung gehören von ihren Aufgaben sofort entbunden“, so die harte Schlussfolgerung von Utz Kowalewski, Sprecher der Linken im Dortmunder Umweltausschuss.

 

Die Linken haben das Thema PCB-Skandal heute bereits für die erste Sitzung des Umweltausschusses nach der Sommerpause als Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung beantragt.

 

Außerdem ist die Dienstaufsichtsbeschwerde der Linken wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen die Bezirksregierung Arnsberg auf den Weg gebracht worden. „Ich hatte bereits am 20.07.2010 Strafanzeige gegen die Bezirksregierung Arnsberg wegen des Verdachtes einer Beihilfe zu einem Umweltverbrechen und zur Körperverletzung gestellt. In einem Schreiben vom 17.6.2011 informierte mich die Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens, weil die Bezirksregierung von Envio getäuscht worden sei und daher kein vorsätzliches Handeln der Beamten vorläge. So seien nicht genehmigte Anlagenteile mit Schildern wie „außer Betrieb“ oder „Versuchsanlage“ gekennzeichnet worden. Bei im Außenbereich widerrechtlich gelagerten Transformatoren seien die Kennzeichnungen mit Farbe überstrichen worden. Diese Aussagen der Staatsanwaltschaft sind aber eher Belastungsaussagen als Entlastungsaussagen. Wenn auf nicht genehmigte Anlagen auch noch mit Schildern hingewiesen wird, dann muss das Kontrolleure der Bezirksregierung alarmieren. Auch die formelle Kenntnis des ungenehmigten Zustandes der Envio-Anlagen geht sowohl aus dem Prognos-Gutachten, als auch aus der Stellungnahme der zuständigen Landesminister hervor. Diese ist aber nach § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB als Beihilfetatbestand strafbar“, so Kowalewski.