11. Mai 2012 Nursel Konak

Rechtswirrwarr um Parkordnung

Nusel Konak

Sommerzeit ist Grillzeit. Bürgerinnen und Bürger, die das schöne Wetter für gesellige Grillabende im Dortmunder Fredenbaumpark nutzen wollten, stießen mit ihrem Ansinnen bisher auf wenig Gegenliebe. Gerade einmal 3 Grillplätze wurden den Bewohnern des Dortmunder Nordens für das allsommerliche Freiluftspektakel zugestanden. Zu wenig Raum für die Nordstädter, um in der 63 ha großen Parkanlage in den Genuss heißer Bratwürste zu kommen, findet DIE LINKE.

 

Zuwiderhandlungen und wildes Grillen wurden vom Ordnungsamt rigoros mit Ordnungsgeldern belegt. Ohne vorherige Anmeldung blieb die Grillkohle gar völlig kalt.

 

Dabei ist aus öffentlich-rechtlicher Sicht das Grillen in Grün- und Erholungsanlagen im Sinne der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" (OBVO) nach derzeitiger Rechtslage gar nicht verboten, wie Ordnungsdezernent Wilhelm Steitz in seiner Erklärung vom 30.08.2011 auf eine frühere Anfrage (Drucksache Nr. 04711-11) wissen liess.

 

Demzufolge wäre Fredenbaumparkbesuchern das Grillen auch abseits der 3 zugewiesenen Grillplätze gestattet, auch ohne vorherige Anmeldung.

 

Doch weit gefehlt, denn hier beginnt das Rechtswirrwarr. „Das durch den Geschäftsbereich Stadtgrün als Vermögensträger des Fredenbaumparks durch die Parkordnung ausgesprochene Grillverbot ist zivilrechtlicher Natur“, erläuterte der Ordnungsdezernent in seinem damaligen Antwortschreiben weiter.

 

Um unerwünschte Grillaktivitäten zu den maßgeblichen Grill-Zeiten an Wochenenden und Feiertagen zu unterbinden, wurde vom Geschäftsbereich Stadtgrün sogar eigens ein Sicherheitsdienst engagiert, der die Hausrechtsfunktion ausüben sollte. Unterstützt wurde der Sicherheitsdienst dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes.

 

Pikant daran nur, die besagte Parkordnung für den Fredenbaumpark, auf die sich die Maßnahmen stützten, scheint überhaupt nie existiert zu haben, wie Steitz unlängst in einem Zeitungsinterview einräumen musste. Nicht zu verkennen auch die rechtliche Brisanz, die mangels normativer Grundlage aus der Vollstreckung der bereits erhobenen Ordnungsgelder resultiert.

 

Am 23. Mai soll eine Besichtigung vor Ort nun endlich für Klärung sorgen. Dass in Anbetracht des rechtlichen Wirrwarrs dieser Gesprächstermin für die Bewohner der Nordstadt längst überfällig ist, findet auch die Linksfraktion.

 

Quelle: http://www.dielinke-dortmund.de/nc/presse/aktuell/detail/artikel/rechtswirrwarr-um-parkordnung/