Fraktionsgeschäftsstelle DIE LINKE
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Der Rat wählt die Mitglieder der Ratsausschüsse. Einige der Ausschüsse, so z.B. der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss, sind in der Gemeindeordnung, der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss gesetzlich vorgeschrieben. Daneben gibt es weitere Ausschüsse, die freiwillig gebildet werden, um wichtige Themen intensiv beraten zu können. Die Ausschüsse unterstützen den Rat bei seiner Arbeit. Während in den Pflichtausschüssen lediglich Ratsmitglieder vertreten sein dürfen, können anderen Ausschüssen auch sachkundige Bürger und Bürgerinnen oder Einwohner und Einwohnerinnen angehören. Sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen haben in Sitzungen beratende Funktion.
DIE LINKE wird in den verschiedenen Ausschüssen der Stadt Dortmund durch Mitglieder der Fraktion und sachkundige Bürger vertreten. Im folgenden finden Sie eine Liste der Ausschüsse sowie deren Besetzung durch DIE LINKE.
Der Hauptausschuss und der Ältestenrat bereiten die vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten vor. Der Hauptausschuss entscheidet über Personalangelegenheiten von Beamt/innen des höheren Dienstes sowie Angestellten ab BAT II (bzw. entspr. TVÖD-Entgeltgruppe). Er kontrolliert als Betriebsausschuss das städtische Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie befasst sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat gefassten Beschlüsse und bereitgestellten Mittel. Er betreut als Betriebsausschuss das Familienprojekt der Stadt Dortmund.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft Bilanzen und Jahresabschlüsse samt Anhängen über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune, achtet auf ordnungsgemäße Buchführung, bedient sich zur Durchführung seiner Prüfaufgaben des städtischen Rechnungsprüfungsamtes.
Der Schulausschuss berät alle Angelegenheiten der Stadt als Schulträger, die das städtische Schulverwaltungsamt wahrnimmt. Insbesondere Errichtung, Erweiterung, Sanierung und Erhaltung der Schulgebäude, die quantitative und qualitative Schulentwicklungsplanung, Bildungsberichte, die offene Ganztagsschule, Übergang Schule-Beruf, Schulsozialarbeit. Er ist außerdem zuständig für die Zustimmung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen.
Der Wahlprüfungsausschuss überwacht die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie die Auszählung der Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorschriften. Er empfiehlt dem Rat, die Wahl für gültig oder für ungültig zu erklären und das Ergebnis amtlich festzustellen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden berät alle Angelegenheiten der für Bürgerservice zuständigen Ämter, der Ordnungspartnerschaften, Bezirksverwaltungsstellen, der Feuerwehr und Rettungsdienste. Er berät über Anregungen und Beschwerden von Bürgern und kann dazu Empfehlungen an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung aussprechen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berät alle finanziellen Angelegenheiten der Stadt sowie die Wirtschaftspläne und -Berichte der städtischen Beteiligungsunternehmen. Er befindet über Grundstücksangelegenheiten bis zu einer Wertgrenze von 1 Mio. €.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist als Betriebsausschuss für die städtischen Eigenbetriebe „Kulturbetriebe Dortmund“, „Theater Dortmund“ und „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ zuständig für die Umsetzung der diesbezüglichen Ratsbeschlüsse, entscheidet über Investitionen bis zu 500.000 €, über die Förderung der freien Kulturarbeit, die Sportförderung sowie den Ankauf von Kunstwerken.
Der Ausschuss für Personal und Organisation berät den Rat in personellen Angelegenheiten der Stadtverwaltung, bei der Besetzung von Führungspositionen, der Modernisierung und Straffung von Verwaltungsstrukturen und –abläufen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit behandelt alle Angelegenheiten des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und der JobCenter-ARGE. Insbesondere ist er zuständig für kommunale Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, Förderung der Erwerbsfähigkeit nach SGB XII, Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen, die städtische Seniorenpolitik, Gesundheitsförderung und Prävention.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist zuständig für alle städtischen Aufgaben nach dem Baugesetzbuch, insbesondere die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt, Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen, Veränderungssperren, für Umweltpläne und –Auflagen, private Bauvorhaben von überbezirklicher Bedeutung, die Wohnungsmarktentwicklung und städtische Wohnbaupolitik bzw. –Förderung, Vermessung und Kataster, Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünfllächen, Tiefbau, Friedhöfe, Stadtbahnbau sowie alle städtischen Bauvorhaben und Immobilien.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung ist als Betriebsausschuss für den städtischen Eigenbetrieb „Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund“ sowie das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zuständig für die bürger-, kunden- und unternehmensnahe Umsetzung der vom Rat beschlossenen Grundsätze, Angebote und Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit und des Arbeitsmarktes im Stadtgebiet, in Zusammenarbeit mit Verbänden und anderen Kommunen der Region.
Der Betriebsausschuss FABIDO kontrolliert die Arbeit der familienergänzenden Bildungseinrichtungen, das sind die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder.